des Reitstalls Sauler
Reitstall Sauler, Rohrbacher Str. 35, 75031 Eppingen – Elsenz
vertreten durch
Stephanie Sauler, Heckenweg 16, 75031 Eppingen – Elsenz
(im Folgenden „Reitstall Sauler“ genannt)
§ 1 Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle zwischen dem Reitstall Sauler und dem Reitschüler/Coachee – im Falle von Minderjährigkeit mit dem gesetzlichen Vertreter – abgeschlossenen Verträge über Reitkurse, Reitunterricht, Coaching sowie andere Dienstleistungen gemäß unserem Leistungsangebot. Sie gelten auch mit dem Betreten unserer Betriebsstätte. Die AGB können dort eingesehen werden und hängen aus.
Der Begriff „Reitschüler oder Coachee“ umfasst die Person, die das gebuchte Leistungsangebot unmittelbar wahrnimmt. Bei Kindern unter 14 Jahren schließt dies auch die Begleitperson mit ein.
Beachte:
Zur Gewährleistung eines qualitativ hochwertigen Ablaufes des Reitunterrichts/ Coachings und insbesondere auch zum Wohle der Tiere ist es zwingend erforderlich, dass diesen AGB und unserer Hausordnung Folge geleistet wird.
In unseren AGB wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche sowie anderweitige Geschlechtsidentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit dies für die Aussage erforderlich ist.
§ 2 Vertragsgegenstand und Vertragsdurchführung
Der Reitstall Sauler hat es sich zur Aufgabe gemacht, Menschen ab einem Alter von 3 Jahren das Reithobby bzw. das Coaching mit Pferden näherzubringen. Hierbei kann der Reitschüler/Coachee zwischen folgenden Dienstleistungen wählen:
a) Leistungsangebote
Unsere Leistungsangebote richten sich nach einem Lehrplan und umfassen eine Kennenlernstunde zur Einschätzung des Leistungsstands. Anschließend wird der Einstieg individuell besprochen.
b) Hippolini Mini-Club
Der Hippolini Mini-Club ist ein speziell entwickeltes Angebot für Kinder im Alter von 4 bis 6 Jahren, das ihnen einen spielerischen und sicheren Einstieg in die Welt der Ponys ermöglicht. In einer altersgerechten und liebevollen Umgebung werden die Kleinen behutsam an den Umgang mit Ponys herangeführt. Dabei stehen das Wohl der Kinder und der Tiere gleichermaßen im Mittelpunkt. Er wird im Block gebucht und umfasst die angegebenen Einheiten. Der Mini Club ist kein Reitlehrprogramm
c) Hippolini Maxi-Club
Der Hippolini Maxi-Club richtet sich an Kinder im Alter von 6 bis 10 Jahren, die spielerisch und nachhaltig den Einstieg ins Reiten und den Umgang mit Ponys erlernen möchten. Dieses pädagogisch durchdachte Konzept verbindet Grundlagen der Reitlehre mit einer umfassenden Schulung im sicheren und respektvollen Umgang mit Ponys. Der Fokus liegt auf einer ganzheitlichen Entwicklung der Kinder, bei der neben reitsportlichen Fähigkeiten auch soziale Kompetenzen und Verantwortungsbewusstsein gefördert werden. Er wird im Block gebucht und umfasst die angegebenen Einheiten.
d) ) Hippolini-Reiteinstieg
Unser Reiteinstieg basiert auf dem Hippolini-Konzept und fördert die individuelle Entwicklung der Kinder. Die pädagogisch angeleiteten Einheiten reichen vom spielerischen Umgang mit, neben und auf dem Pony bis zu aufbauenden Reitstunden. Die Kinder lernen in Gruppen die Grundlagen der Bodenarbeit und entwickeln Gleichgewicht, Motorik und ein Gefühl für das Pony. Darauf aufbauend erfolgt das geführte Reiten bis hin zur selbständigen Reitweise. Die Hippolini Grundschule und die Hippolini Reitschule haben jeweils eine Laufzeit von 12 Monaten. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag ohne rechtzeitige Kündigung automatisch. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Reitschüler bis zum dritten Werktag eines Monats jeweils mit Wirkung zum Monatsende des folgenden Monats monatlich kündigen. Der Reitschüler kann außerdem auch innerhalb der Mindestlaufzeit bis zum dritten Werktag eines Monats jeweils mit Wirkung zum Monatsende des folgenden Monats monatlich kündigen.
e) Weiterführende Unterrichtseinheiten
Den Konzentrationsfähigkeiten und körperlichen Möglichkeiten des Reitschülers angepasst, findet diese Reitstunde wie folgt statt:
Fortgeschrittene Reitstunden
- Jeder Reitschüler teilt sich ein Pony oder Pferd mit einem weiteren Schüler
- 30 Minuten Reitunterricht
- 15 Minuten für die Pflege und Vorbereitung des Ponys
- Stallarbeiten wie Ausmisten oder Füttern werden nach Anweisung erledigt
Profi Reitstunden
- Jeder Reiter erhält sein eigenes Pferd – kein Teilen erforderlich
- 45 – 60 Minuten Reitzeit
- Vorbereitungszeit von 15 – 20 Minuten, in der der Reitschüler das Pferd selbstständig vorbereitet
- Zur gebuchten Zeit muss der Reitschüler mit dem vorbereiteten Pferd an der Reitbahn stehen
- Stallarbeiten werden nach Anweisung erledigt
f) Business Coaching mit Pferden
Das Business Coaching mit Pferden im Reitstall Sauler unterstützt die persönliche und berufliche Weiterentwicklung. Durch die Interaktion mit Pferden werden Führungsstärke, Kommunikationsfähigkeit, Selbstbewusstsein und Entscheidungsfindung geschult. Die Coachings sind praxisorientiert, individuell abgestimmt und erfordern keine Vorerfahrung mit Pferden.
g) Reitbeteiligungen
Reitbeteiligungen werden auf Grundlage von Qualifikationen individuell vergeben und erfordern eine gesonderte vertragliche Vereinbarung.
h) Zusatzangebote
Im Rahmen unserer Möglichkeiten bieten wir weitere Dienstleistungen an, welche separat auf Anfrage, über unsere Webseite oder Social Mediakanäle beschrieben und, oder beworben werden. Zusätzlich sind die Zusatzangebote üblicherweise über unser Reitbuch einsehbar. Die Dienstleistungskonditionen werden ebenfalls über die oben genannten Wege veröffentlicht. Die Leistungsbeschreibung, welche Bestandteil dieser AGB und damit bindend ist, entnehmen Sie bitte unserem Buchungstool und der Webseite. Mit der Buchung der jeweiligen Leistung bestätigen sie auch die saisonalen Rahmenbedingungen. Zu unseren Zusatzangeboten gehören weitere Dienstleistungen wie:
- Kindergeburtstag
- Schnupperkurse
- Lernen mit Pferden
- Reiterferien
- erlebnisorientierte Programme
- Lehrgänge
- Springstunden
- private und öffentliche Veranstaltungen mit Pferden
- Firmenevents mit Pferden
Die Veranstaltungen werden individuell gestaltet und beinhalten je nach Vereinbarung Elemente wie geführtes Reiten, spielerische Interaktion mit Pferden oder pädagogische Einheiten. Sicherheit und das Wohl der Tiere stehen dabei stets im Vordergrund.
(2) Reitstunden finden grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Bei witterungsbedingten Einschränkungen wird Theorieunterricht angeboten.
(3) Wir verpflichten uns gegenüber dem Reitschüler, ihm für die Dauer des durch ihn gebuchten Leistungsangebotes, entsprechend der jeweiligen Leistungsbeschreibung gemäß §2 a) bis g) dieser AGB, ein geeignetes Pferd sowie einen Reitlehrer bereitzustellen, wobei auf betriebliche Umstände wie Krankheitsengpässe von Pferd und Personal und höhere Gewalt Rücksicht genommen werden muss.
(4) Das Zuteilen der Pferde erfolgt nach freiem und pflichtgemäßem Ermessen des für den Reitunterricht zuständigen Reitlehrers. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Pferd besteht nicht. Reitlehrer wird nach Dienstplan eingesetzt. Ein Anspruch auf einen bestimmten Reitlehrer besteht somit ebenfalls nicht.
§ 3 Preise und Rabattierungen
Unsere Preise und Rabattierungen sind der jeweils aktuellen Preisliste auf unserer Webseite zu entnehmen.
§ 4 Vertragsschluss und Widerruf
Saulers Reitstall vergibt Reitstunden nach Termin. Die Buchung der Termine ist verbindlich und erfolgt online über den auf unserer Homepage befindlichen Buchungsdienst. Die Buchung ist verbindlich, insofern wir zu den angegebene Verfügbarkeiten einen Termin anbieten können.
Da es sich bei den angebotenen Reitstunden, Kursen und Coachings um Dienstleistungen mit einem festgelegten Termin handelt, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB entgegen dem Verbraucherrecht kein Widerrufsrecht. Eine Stornierung oder Umbuchung ist daher nur im Rahmen der in diesen AGB festgelegten Regelungen möglich.
§ 5 Verhinderung der Durchführung von Reitstunden
(1) Für den Fall witterungsbedingter Einschränkungen (bspw. wegen Hitze, Sturm, Regen, Schneefall, etc.) werden die Reitstunden bei gleichbleibendem zeitlichem Umfang mit Theorieunterricht ausgeglichen.
(2) Eine Verhinderung durch Wegfallen des Reitlehrers (Bsp. wegen Krankheit) wird von unserer Seite so schnell wie möglich angezeigt und eine Terminverlegung nach den Wünschen des Kunden vorgenommen. Eine Erstattung erfolgt nicht.
(3) Eine Verhinderung seitens des Reitschülers ist grundsätzlich nicht erstattungsfähig. Beim Mini Club oder Ferienprogrammen kann ein Ersatzteilnehmer gestellt werden.
(4) Feiertage und Ferien sind von Dauerterminen ausgenommen.
§ 6 Auskunftspflicht des Reitschülers
(1) Der Reitschüler ist uns gegenüber verpflichtet, uns vor der Durchführung des Reitunterrichts seinerseits bestehende Krankheiten, Allergien sowie körperliche und/oder geistige Behinderungen mitzuteilen, welche die Durchführung des Reitunterrichts beeinträchtigen und/oder ausschließen. Hierzu zählen bspw. Heuschnupfen, Tierhaarallergie, Diabetes, Asthma, etc.
(2) Sollten sich die für Vertragsdurchführung erforderlichen, personenbezogene Daten des Reitschülers ändern (bspw. Anschrift, Telefonnummer, etc.), ist uns die Änderung unaufgefordert und unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
(3) Wir sichern einen vertraulichen und datenschutzkonformen Umgang mit den uns durch die Auskünfte erteilten Informationen und Daten zu.
§ 7 Sorgfaltspflicht, Sicherheitsvorkehrungen, Haftung und Versicherung
(1) Das Betreten sowie der sich anschließende Aufenthalt auf unserem Betriebsgelände und die Inanspruchnahme unserer Leistungsangebote, insbesondere die Teilnahme am Reitunterricht, erfolgen durch den Reitschüler auf eigene Gefahr. Das Vorhalten einer Unfall- und Haftpflichtversicherung durch den Reitschüler ist für die gesamte Dauer der Inanspruchnahme unserer Leistungen zwingend erforderlich. Der Nachweis hierüber ist uns, auf Aufforderung hin, umgehend zu erbringen.
(2) Der Reitschüler ist verpflichtet, die für die Durchführung des Leistungsangebots angemessene und ordnungsgemäße Bekleidung zu tragen, welche eng am Körper anliegt. Das Tragen von Röcken und Kleidern ist untersagt.
(3) Das Tragen folgender Kleidungsstücke während der gesamten Dauer der Leistungsdurchführung ist durch den Reitschüler zwingend erforderlich:
a) Reithelm: Das Tragen eines für den Reitschüler geeigneten und nach aktueller Sicherheitsnorm geprüften Reithelmes (mindestens EN 1384 oder VG1) ist verpflichtend. Der Reithelm muss gut sitzen und darf keine sichtbaren Beschädigungen aufweisen. Ein beschädigter oder nicht mehr normgerechter Reithelm ist umgehend zu ersetzen.
Der Reitstall Sauler stellt Leihhelme zur Verfügung.
b) Schuhwerk: Das Tragen eines für den Reitschüler geeigneten Schuhwerks ist ebenfalls verpflichtend. Schuhwerk sollte ausdrücklich über die Knöchel des Reitschülers verlaufen und mit rutschfesten, jedoch nicht mit grobem Profil ausgestattet sein (Gefahr des Steckenbleibens im Steigbügel). Das Tragen von Ballerinas, Sandalen, Badelatschen oder ähnlichem losen Schuhwerk ist untersagt.
c) Handschuhe: Das Tragen von für den Reitschüler geeigneten Reithandschuhen ist ebenfalls verpflichtend.
(4) Erscheint der Reitschüler ohne die in § 7 (2) aufgeführten Kleidungsstücke und/oder weisen diese Kleidungsstücke des Reitschülers einen für die Durchführung der Leistung ungeeigneten Zustand auf, so dürfen wir, wenn in angemessener Zeit durch den Reitschüler kein geeigneter Ersatz beschafft werden kann, den Reitschüler von der Durchführung der Leistung ausschließen. Die für die gebuchte Leistung angefallenen Kosten werden auch in diesem Fall fällig und sind durch den Reitschüler an uns zu leisten. Eine Erstattung erfolgt nicht.
(5) Das Tragen von Schmuck (bspw. Ringe, Armbänder/-reife, Hals-, Fuß- und Armketten, Ohrringe, etc.) ist dem Reitschüler während der gesamten Dauer der Leistungsdurch-führung untersagt.
(6) Der Reitschüler ist aus Sicherheitsgründen und zur Gefahrenverhütung verpflichtet, während der gesamten Dauer der Leistungsdurchführung lange Haare zu einem Zopf zusammenzubinden.
(7) Das anwesende Personal und insbesondere der Reitlehrer sind dazu berechtigt, zum Zwecke der Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebs unserer Betriebsstätte, der Sicherheit und Ordnung sowie der Einhaltung der Hausordnung erforderliche Anweisungen zu erteilen. Diesen Anweisungen ist stets zu jeder Zeit Folge zu leisten. Bei Nichtbeachtung der Anweisungen führt dies zum Abbruch des Reitunterrichts sowie zum Verweis von unserem Betriebsgelände.
(8) Der Reitschüler steht während der Durchführung seines gebuchten Reitunterrichts, entsprechend der unter § 2 dieser AGB jeweils aufgeführten Leistungsbeschreibung, unter Beaufsichtigung des zuständigen Reitlehrers. Hiervon nicht umfasst ist die Zeit unmittelbar vor und nach der Reitstunde, die Wege zu und von unserer Reitschule sowie sonstige Aufenthalte auf unserem Betriebsgelände.
(9) Das Betreten unserer Stallungen durch Besucher einschließlich der Reitschüler ist grundsätzlich untersagt. Ausgenommen hiervon ist das Betreten in Begleitung von Reitlehrern und den Vorbereitungsarbeiten, welche im Zusammenhang mit der Durchführung des durch den Reitschüler gebuchten Leistungsangebots stehen.
(10) Das Füttern sämtlicher Tiere auf unserem Betriebsgelände, speziell der Pferde, ist grundsätzlich untersagt und findet im Einzelfall nur in Absprache und mit Erlaubnis des Reitlehrers statt. Zudem sind die diesbezüglich auf unserem Betriebsgelände angebrachten Hinweisschilder zwingend zu beachten.
(11) Das Mitbringen von Hunden ist wegen der betriebseigenen Hunde untersagt.
(12) Wir sind berechtigt, eine für unsere Kunden und Besucher eine gleichermaßen verbindliche Hausordnung aufzustellen. Diese enthält speziell Regelungen für ein ordnungsgemäßes Verhalten auf unserem Betriebsgelände sowie dem Umgang mit Pferden und der Wahrung Rechte Dritter.
§ 8 Reitstunden / Dauertermine
(1) Hippolini-Kurse, Reitstunden und Premiumreitstunden garantieren einen festen wöchentlichen Termin (Dauertermin).
(2) Mit einem Dauertermin hat der Reitschüler Anspruch auf einen wöchentlich gleichbleibenden Termin. Hierbei gilt die Dienstleistung als erbracht, insofern der Reitschüler 4 Termine in einem Monat von Seiten Saulers Reitstall angeboten bekommen hat. Bei höherer Gewalt oder mangelnden Kapazitäten des Reitstalls aufgrund von erkrankten Pferden oder erkrankten Mitarbeitern darf dieser auch weniger als vier Termine pro Monat anbieten. Der Reitschüler trägt jedoch selbst die Verantwortung dafür, dass diese Termine zustande kommen (Verhinderung, Ersatz gemäß §5).
(3) Es gelten alle Regelungen aus den AGB auch für Dauertermine, ganz besonders auch §6.
(4) Ein Dauertermin kann mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende zum übernächsten Monat gekündigt werden. (Beispiel: Kündigung erfolgt am 15. Mai eines Jahres, dann ist der Vertrag am 30. Juni des Jahres beendet, ab Juli fallen keine Kosten an.)
(5) Der Vertrag kann ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist nur aus wichtigem Grunde gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
- der Reitschüler mit dem Entgelt für einen Monat im Rückstand ist;
- die Betriebs- und Reitordnung oder einzelne Bestimmungen dieses Vertrages trotz Abmahnung wiederholt oder ohne vorherige Abmahnung schwerwiegend verletzt werden.
- Die Kündigungsregelung gilt auch dann, wenn eine vom Reitschüler mit dem Reiten des Pferdes oder mit sonstigen in den Bereich dieses Vertrages fallenden Verpflichtungen betraute Person sich entsprechend vertragswidrig verhält.
§ 9 Mini & Maxi Club
(1) Der Mini- und Maxi-Club wird blockweise gebucht und garantiert feste Termine.
(2) Es gelten die gleichen Bedingungen wie für Reitstunden.
§ 10 Reitbeteiligungen
(1) Reitbeteiligungen garantieren je nach Vereinbarung einen oder zwei feste wöchentliche Termine.
(2) Sie sind mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende zum übernächsten Monat kündbar.
(3) Der Vertrag kann ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist nur aus wichtigem Grunde gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
- der Reitschüler mit dem Entgelt für einen Monat im Rückstand ist;
- die Betriebs- und Reitordnung oder einzelne Bestimmungen dieses Vertrages trotz Abmahnung wiederholt oder ohne vorherige Abmahnung schwerwiegend verletzt werden.
Die Kündigungsregelung gilt auch dann, wenn eine vom Reitschüler mit dem Reiten des
Pferdes oder mit sonstigen in den Bereich dieses Vertrages fallenden Verpflichtungen betraute Person sich entsprechend vertragswidrig verhält.
§ 11 Gutscheine
(1) Gutscheine sind ab Ausstellungsdatum 12 Monate gültig.
(2) Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.
(3) Gutscheine sind übertragbar, sofern keine ausdrücklichen Beschränkungen bestehen.
§ 12 Tiere von Reitschülern
(1) Die Mitnahme von eigenen Tieren, Pferden oder Ponys bedarf der vorherigen Zustimmung des Reitstalls.
(2) Der Tierhalter haftet für alle Schäden, die durch sein Tier entstehen (vgl. § 13).
§ 13 Haftungsausschluss und Haftung
(1) Der Reitschüler haftet für Schäden, die an den Einrichtungen des Stalles und den Reitbahnen sowie an den Hindernissen durch ihn bzw. sein Pferd oder einen mit der Betreuung oder dem Reiten des Pferdes/der Pferde Beauftragten verursacht werden.
(2) Für den Reitstallbesitzer und seine Erfüllungsgehilfen besteht Versicherungsschutz im Rahmen einer Betriebshaftpflichtversicherung, der sich nicht auf Schäden am Pferd erstreckt.
(3) Der Reitstallbesitzer und seine Erfüllungsgehilfen haften nicht, soweit Ansprüche nicht durch die genannte Versicherung abgedeckt sind. Soweit zulässig, sind von diesem Haftungsausschluss ausgenommen alle schuldhaft verursachten Schäden des Reitstallbetreibers und seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder einer Kardinalpflicht haftet der Betreiber auch für leichte Fahrlässigkeit und damit für jedes Verschulden auch seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Im Falle der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung der
Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, soweit nicht zugleich ein anderer der vorstehend aufgezählten Fälle der erweiterten Haftung gegeben ist.
§ 14 Schriftformklausel
Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabsprachen haben keine Gültigkeit. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so wird die rechtliche Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.